Primadruck Kassensysteme - TSE Lizenz für Sharp Registrierkassen
blockHeaderEditIcon
Primadruck Kassensysteme GmbH - primasello Registrierkassen und Multi Data Kassensysteme günstig online kaufen. TSE Lizenzverlängerung für Sharp Registrierkassen
Primadruck Kassensysteme KundenservicePrimadruck Kassensysteme Online Shop für Registrierkassen +49 (0)8142 - 6511 271 - info@primadruck.de
TS-Logo
blockHeaderEditIcon

Zertifizierter Online-Shop für KassensystemeTSE für Sharpkassen und primasello Kassensysteme vom FachhandelKassensysteme Onlineshop sehr gut bewertet

Suche elektronische Registrierkassen
blockHeaderEditIcon
blockHeaderEditIcon
Top-Primadruck Kassensysteme
blockHeaderEditIcon

Ihr Fachhandel für Registrierkassen • primasello Kassensysteme und Kassenzubehör • Service und Garantiewerkstatt • Kassenprogrammierung • TSE Kassennachrüstung 2020 • Lizenzverlängerung der TSE-Lizenz • Kassenvermietung

Mit uns kassieren Sie richtig!

Kat Aktuelles - Kassen
blockHeaderEditIcon
Sharp Registrierkassen - Aktuelle Informationen und nützliche Tipps zu Sharp-Kassen

Aktuelle Informationen und Neuerungen bei elektronischen Kassen, wie z.B. Kassen-Nachschau sowie neue Anforderungen ab 2020

Breadcrumbs navigation
blockHeaderEditIcon
Blog elektronische Kassen
blockHeaderEditIcon

Aktuelle Informationen zu elektronischen Kassen sowie den gesetzlichen Änderungen ab 2020 bei Registrierkassen

Nachfolgend haben wir Ihnen einige Artikel mit Informationen und Beiträgen zu elektronischen Kassen zusammengestellt. Ganz aktuell finden Sie dort auch einen Artikel zu den kommenden gesetzlichen Änderungen bei Registrierkassen ab dem Jahr 2020. In diesem Bereich halten wir Sie auch in den kommenden Wochen und Monaten ständig auf dem Laufenden. Gerne können Sie natürlich auch unseren Newsletter abonnieren. Sie erhalten dann von uns in unregelmäßigen Abständen aktuelle Informationen und Angebote zu den gesetzlichen Neuerungen bei elektronischen Kassen ab 2020.

Übergangsfrist zur Kassennachrüstung bzw Kassenaustausch wegen benötigter TSE endet
Die letzte Übergangsfrist zur Umstellung auf TSE-Kassen endet am 31.12.2022

Die letzte Übergangsfrist zur Umstellung bei Registrierkassen endet am 31.12.2022!

 

Am Jahresende 2022 endet die letzte Frist zum Austausch älterer Kassensysteme ohne Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE).


Bereits seit 01.01.2020

weiter lesen >>>

Vergleich Kassenbon mit Signaturzähler und QR-Code
Änderung der Pflichtangaben auf den neuen Kassenbons - QR-Code oder Signatur

Änderung der Kassensicherungsverordnung vom 30. Juli 2021

 

Ausdruck des QR-Codes anstatt der Signatur

 

Die Kassensicherungsverordnung vom 26.09.2017 wurde seitens des Gesetzgebers nochmals geändert bzw. erweitert. Diese Änderu

weiter lesen >>>

neue elektronische Sharp Registrierkassen mit zertifizierter TSE
Seit dem 01.04.2021 muss jedes Kassensystem mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein.

Gesetzliche Anforderungen bei elektronischen Registrierkassen und Kassensystemen

 

Wir haben unsere Kunden bereits mehrfach auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen bei Registrierkassen hingewiesen. Hierzu zählt u.a. die neue zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung, welche grundsätzlich schon seit 01.01.2020 gefordert wird.

 

Eine Information des Landesamtes für Steuern Niedersachsen für Unternehmen mit Bargeldgeschäften finden Sie unter nachfolgendem Link:

Presse_info_LStN_TSE

 

Hier ein Auszug aus dem Schreiben des Landesamtes für Steuern Niedersachsen:


"Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 hat der Gesetzgeber neue Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung geschaffen, die grundsätzlich ab dem 1. Januar 2020 zu erfüllen sind. Insbesondere für bargeldintensive Betriebe ist eine ordnungsgemäße Kassenführung von besonderer Bedeutung. Nachfolgende Informationen sollen Ihnen dabei helfen, offene Fragen in diesem Zusammenhang zu beantworten.


Warum ist eine TSE-geschützte Kasse wichtig?

Bei Außenprüfungen in der Bargeldbranche wurde festgestellt, dass durch verschiedene Methoden Manipulationen der Kasseneinnahmen stattfinden, die zu gewaltigen Steuerausfällen führen. Durch Manipulationen an Registrierkassen entstehen nach Schätzungen des Bundesrechnungshofes und verschiedener Länder in Deutschland jährlich bis zu zehn Milliarden Euro an Steuerausfällen.


Hierdurch gehen nicht nur dem Staat Einnahmen verloren, die zur Finanzierung staatlicher Aufgaben gerade auch zur Finanzierung der CORONA-bedingten erhöhten Staatsausgaben benötigt werden. Zudem werden auch steuerehrliche Unternehmen benachteiligt. Für diese wird es, da sie im Wettbewerb mit steuerunehrlichen Unternehmern stehen, immer schwieriger, ausreichend Umsätze und Gewinnezu erzielen. Nur bei Kassen mit einer Sicherheitseinrichtung können Kundinnen und Kunden darauf vertrauen, dass das von ihnen gezahlte Entgelt durch das Unternehmen als Umsatz erklärt und damit versteuert wird.

 

Fazit:
Mit den bisher eingesetzten zumeist manipulierbaren Kassen konnte kein sicherer Nachweis der vollständig aufgezeichneten Geschäftsvorfälle geführt werden. Durch die Anbindung einer TSE an die Kasse ist diese vor Manipulationen geschützt. Der Nachweis einer vollständigen Erfassung eines jeden Umsatzes wird erst durch die Erstellung eines Kassenbons (in Papier oder digital) für den Kunden erkennbar dokumentiert.


Mit Ablauf des 31. März 2021 muss nunmehr jedes Kassensystem entsprechend den gesetzlichen Anforderungen des § 146a AO mit einer TSE verbunden sein.

Dies gilt nur nicht bei folgenden Sachverhaltskonstellationen:

a) Bei Verwendung einer nicht mit einer TSE aufrüstbaren elektronische Registrierkasse, die zwischen dem 26. November 2010 und dem 31. Dezember 2019 angeschafft wurde oder

b) aufgrund einer einzelfallbezogenen Antragstellung wird eine Erleichterung nach § 148 AO bewilligt.

 

 

Was passiert, wenn keine Beauftragung eines Kassenfachhändlers oder Dienstleisters erfolgt ist und gleichwohl ein Antrag auf Erleichterung über den 31. März 2021 hinaus gestellt wird?

Der Steuerpflichtige hat sein Kassensystem mit Ablauf des 30. September 2020 „ungeschützt“ und nicht entsprechend den gesetzlichen Anforderungen eingesetzt. Das zuständige Finanzamt für Fahndung und Strafsachen wird über den Gesetzesverstoß informiert werden. Eine nicht ordnungsgemäße Nutzung des Systems kann als Ordnungswidrigkeit nach § 379 Abs. 1 AO mit einer Geldbuße geahndet werden."


Auszug aus dem Informationsblatt zur fristgerechten TSE-Implementierung bei Kassensystemen des Landesamtes für Steuern Niedersachsen - Stand 25.03.2021

Das komplette Schreiben finden Sie unter nachfolgendem Link:
 

Presse_info_LStN_TSE

weiter lesen >>>
Reduzierter Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie ab 01.07.2020
Änderung des Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie ab 01.07.2020

Reduzierter Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie ab 01.07.2020


Um die durch die Corona-Krise stark betroffenen Gastronomen zu unterstützen, wurden weitere Hilfen durch die große Koalition beschlossen.
 

So gilt unter anderem ab dem 01.

weiter lesen >>>

Service-Hotline für Sharp Kassen
Sharp-Kassen Kundendienst

Sharp-Kassen-Kundendienst

Gerade wenn Registrierkassen vorab von einem erfahrenen Kassenhändler eingestellt und programmiert werden, ist die Bedienbarkeit im laufenden Tagesgeschäft sehr einfach und unkompliziert. Jedoch kommt es teilweise oft

weiter lesen >>>

GoBD, Kassensicherungsverordnung, GDPdU Kassen, elektronische Registrierkassen,
Anforderungen an Registrierkassen seit 01.01.2017

GoBD-konforme elektronische Kassen

Seit dem 01.01.2017 dürfen nur noch Kassen eingesetzt werden, welche u.a. GoBD-konform sein müssen. Dies hat das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 26.11.2010 mitgeteilt. Ältere, nicht GoBD-konforme Re

weiter lesen >>>

Text Block Kassen
blockHeaderEditIcon
Hinweis: Primadruck Kassensysteme GmbH kann und darf mit diesen Informationen keine steuer- oder rechtsberatende Funktion übernehmen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt, wenn Sie weitere Informationen benötigen. Alle in diesem Dokument genannten Marken, Produktnamen u. Firmenlogos sind Warenzeichen oder eingetragene Warenzeichen der jeweiligen Unternehmen. Trotz sorgfältiger und gewissenhafter Bearbeitung aller Inhalte übernehmen wir keine Haftung für den Inhalt.
Footer-text-Newsletter
blockHeaderEditIcon

Newsletter

Hier können Sie sich zu unserem Newsletter anmelden und Sie erhalten nützliche Informationen zu den aktuellen gesetzlichen Änderungen sowie interessante Angebote zu den einzelnen Kassenmodellen
Anmeldung zum Newsletter
 

Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*