Wie stelle ich fest, welche Firmware Version auf meiner XE-A 207, -217, -307 installiert ist?
Angefragt und beantwortet von Stefan Löser am 23.08.2018 11:44 (3632 gelesen)

Abruf der Firmwareversion über Tastaturaufruf und Ausdruck

So können Sie Im Registriermodus die Abfrage vornehmen:
 

MODE-Taste -> mit Taste TL/NS oder Bartaste bestätigen
+ PGM-Modus -> mit Taste TL/NS oder Bartaste bestätigen
++ 1 ABRUF -> mit Taste TL/NS oder Bartaste bestätigen
+++16 ROM-Version -> mit Taste TL/NS oder Bartaste bestätigen

 

Geräte ohne GDPdU-Software: Programm Version 1.XX
Geräte mit GDPdU-Software: Programm Version 3.XX
 

 

Die hier abgebildeten Ausdrucke zeigen Kassenmodelle (XE-A207/217 und XE-A307), welche mit alten Software-Versionen arbeiten.
 

Hier ist es daher zwingend notwendig, die aktuelle ROM-Version auf die Kasse aufzuspielen.
 

Als Sharp-Vertragshändler mit eigener Garantiewerkstatt bieten wir Ihnen an, die entsprechenden Updates vorzunehmen und Ihr Kassenmodell auf den neuesten Stand zu bringen. Hierzu ist es jedoch erforderlich, dass Sie uns Ihre Registrierkasse zusenden, damit wir die notwendigen Arbeiten für Sie übernehmen können. Diesen Service können wir Ihnen zu einer günstigen Pauschale in Höhe von EUR 49,-- (zzgl. Mwst.) anbieten. Sie müssen kein Update käuflich erwerben und Sie erhalten Ihre Registrierkasse wieder aktualisiert zurück. Die Versandkosten für die Rücksendung der Registrierkasse sind bereits in dieser Pauschale enthalten.
 

Bitte setzen Sie sich vor Versenden der Kasse zu uns telefonisch mit uns in Verbindung, damit der Termin für die Rücksendung abgesprochen werden kann.
 

Für eine Terminvereinbarung oder Rückfragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 08142 / 6511 271.
 

Aktuelle Programmversionen der einzelnen Sharp-Kassenmodelle

 

XE-A137: V1.08

XE-A177: V1.15

XE-A207: V3.15

XE-A217: V3.15

XE-A307: V3.Y7

 

 

Hinweis:

Die Primadruck Kassensysteme GmbH kann und darf in steuerlichen und juristischen Fragen nicht beratend tätig werden. Dieses Dokument ersetzt keine fachkundige Beratung beispielsweise durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt, wenn Sie weitere Informationen benötigen.

 

 



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