Wird es eine Übergangsregelung für die aktuellen bzw. alten Kassensysteme geben?
Angefragt und beantwortet von Andreas Richtberg am 25.02.2019 13:25 (3250 gelesen)

Die elektronischen Kassensysteme müssen bis 31. Dezember 2019 entsprechend umgerüstet werden. Laut Auskunft des BMF ist jedoch geplant, eine Übergangsregelung für die ab 1.1.2017 vorgeschriebenen GoBD* Kassen einzuführen. Nach Informationen des BMF wird diese Übergangsfrist für die Nutzung nicht aufrüstbarer, aber GoBD-konformer Kassensysteme am 31.12.2022 enden. Solche Kassen dürfen weiterbenutzt werden, wenn sie den Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26.11.2010 entsprechen (GDPdU/GoBD), bauartbedingt jedoch nicht mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung aufrüstbar sind (Bedingung: Gilt für elektronische Kassen, die nach dem 25. November 2010 und bis 31. Dezember 2019 angeschafft wurden).

 

* Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)


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