Müssen elektronische Kassensysteme ab 1.1.2020 beimBundesfinanzministerium (BMF) registriert werden?
Angefragt und beantwortet von Andreas Richtberg am 25.02.2019 13:30 (3112 gelesen)
Ab dem 1. Januar 2020 haben Steuerpflichtige, die elektronische Aufzeichnungssysteme verwenden, die Art und Anzahl der im jeweiligen Unternehmen eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme und der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Diejenigen Steuerpflichtigen, die ein elektronisches Aufzeichnungssysteme vor dem 1. Januar 2020 angeschafft haben, haben diese Meldung bis zum 31. Januar 2020 zu erstatten.


Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*