Gelten die seit 1.1.2017 gültigen GoBD (sog. „Kassenrichtlinie“) weiterhin?
Angefragt und beantwortet von Andreas Richtberg am 25.02.2019 13:32 (2976 gelesen)

Ja, die GoBD sind weiter in Kraft, d.h. seit dem 01.01.2017 müssen alle Kassendaten 10 Jahre lang elektronisch gespeichert werden.


Die sogenannte Kassenrichtlinie schreibt unter anderem vor, dass Kassen ab dem 1.1.2017 folgende Anforderungen erfüllen müssen:

  • Jeder Verkauf oder Vorgang muss im Detail einzeln elektronisch aufgezeichnet werden
  • die Aufzeichnungen müssen dem Finanzprüfer jederzeit in elektronischer Form übergeben werden können und
  • die Daten müssen unveränderbar sein bzw. Veränderungen müssen erkennbar sein.

 


Ist die komplette Speicherung aller steuerlich relevanten Daten (Journal-, Auswertungs-, Programmierungs- und Stammdatenänderung) innerhalb der Registrierkasse nicht möglich, müssen diese Daten unveränderbar und maschinell auswertbar auf einem externen Datenträger, zum Beispiel Computer, gespeichert werden.



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