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FAQ Kassen Sharp
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Häufige Fragen zu Sharp-Kassensystemen (FAQ)

Antworten auf viele Fragen zu den neuen Kassenmodellen sowie zu den aktuellen gesetzlichen Änderungen GoBD - KassenSichV 2020

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FAQ-Kassen
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Aktuelle Fragen zu Sharp-Registrierkassen und gesetzlichen Änderungen bei Kassen

Ganz aktuell haben wir Ihnen hier häufige Fragen und Antworten zu den kommenden Gesetzesänderungen ab 2020 aufgeführt. Sharp-FAQ zum "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" sowie zur "Kassensicherungsverordnung 2020".
Diese Informationen können Sie sich  >>> hier als PDF-Datei herunterladen

Hinweise zur Verfahrensdokumentation
Angefragt und beantwortet von Andreas Richtberg am 28.02.2019 15:38 (3187 gelesen)

Seit Inkrafttreten der GoBD verlangen Betriebsprüfer immer häufiger eine Verfahrensdokumentation* von den Steuerpflichtigen. Eine solche Dokumentation ist in Deutschland Pflicht für jedes Unternehmen, das steuerlich relevante elektronische Dokumente aufbewahrt.

Diese Verfahrensdokumentation ist von jedem Gewerbetreibenden individuell zu erstellen. Fehlt die Verfahrensdokumentation, kann das Finanzamt die Buchhaltung u.U. verwerfen und die Steuern in gewissen Bandbreiten schätzen. Aktuell gibt es dazu ein Urteil des FG Münster (29.03.2017 - 7 K 3675/13) bei dem das Fehlen der Programmierprotokolle bei einem bargeldintensiven Betrieb einen gewichtigen formellen Mangel dargestellt hat, der Hinzuschätzungen bei Umsätzen und Gewinnen gerechtfertigt hat.

Ein Teil dieser Verfahrensdokumentation sind u.a. die Bedienungs- und Programmieranleitung des eingesetzten Kassensystems bzw. Kassensoftware, Programmierprotokolle (so lange nicht elektronisch im Journal erfasst) aber z.B. auch sogenannte Organisationsunterlagen aus denen hervor geht wer die Kasse nutzt und wer welche Berechtigungen hat (Stichwort „Manager Schlüssel“) oder auch wo der Einsatzort und Einsatzzeit der jeweiligen Kasse ist (Ladengeschäft, Terrasse etc.). Ebenfalls sind z.B. evtl. Defekte bzw. Ausfälle der Kasse zu protokollieren etc.

Da ein Betrieb ständig Veränderungen ausgesetzt ist, reicht es nicht aus die Verfahrensdokumentation einmalig zu erstellen und dann unverändert aufzubewahren. Die Verfahrensdokumentation ist ebenso wie ihre Anhänge und Anlagen ständig aktuell zu halten. Wir empfehlen Anwendern elektronischer Kassensysteme seinen Steuerberater hinsichtlich der Erstellung einer individuellen Verfahrensdokumentation zu Rate zu ziehen.

Wichtiger Hinweis: Zur Ordnungsgemäßen Übergabe der elektronisch erstellten Kassendaten an die Finanzbehörden ist in jedem Fall die entsprechende Sharp IDEA Konvertierungssoftware XEA-GDPdU notwendig.

 

*) Die IT-gestützte Buchführung (z.B. mit Hilfe von elektronischen Kassensystemen) muss von einem sachverständigen Dritten hinsichtlich ihrer formellen und sachlichen Richtigkeit in angemessener Zeit prüfbar sein. Voraussetzung für die Nachvollziehbarkeit ist stets eine ordnungsgemäße Verfahrensdokumentation,welche die Beschreibung aller zum Verständnis der Buchführung erforderlichen Verfahrensbestandteile, Daten und Dokumentbestände enthalten muss, so insbesondere die seit 1. Januar 2015 geltenden „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD).


Text Kat FAQ Kassen
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FAQ (Frequently Asked Questions)


In dieser Kategorie haben wir Ihnen häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten zu Sharp-Registrierkassen zusammengestellt.


Aufgrund der kommenden Gesetzesänderungen ab 2020 können Sie hier aktuelle Informationen der Firma Sharp zur neuen Kassensicherungsverordnung (KassenSichV2020) und zum „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ nachlesen.


Auch finden Sie in diesem Bereich Antworten zu Fehlermeldungen bei den einzelnen Kassenmodellen von Sharp sowie Hinweise zu Umprogrammierungen an der Kasse. Sollten Sie weitere Fragen zu Ihrer Kasse haben, stehen Ihnen gerne unsere Kollegen der Service-Hotline mit Rat und Tat zur Seite.

 

 

Hinweis: Primadruck Kassensysteme GmbH kann und darf mit diesen Informationen keine steuer- oder rechtsberatende Funktion übernehmen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater und/oder Rechtsanwalt, wenn Sie weitere rechtlich relevante Informationen benötigen. Alle in diesem Dokument genannten Marken, Produktnamen u. Firmenlogos sind Warenzeichen oder eingetragene Warenzeichen der jeweiligen Unternehmen. Änderungen und Irrtümer ausgeschlossen..

 

Ausführliche Informationen zu den neuen Kassenvorschriften ab 2020 finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen oder unter den nachfolgenden Links:

 

Kassensicherungsverordnung - KassenSichV


Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen

 

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