Was steckt hinter der Bezeichnung „Offene Ladenkasse“?
Angefragt und beantwortet von Stefan Löser am 20.07.2018 08:36 (3994 gelesen)

Soll keine elektronische Registrierkasse, sondern eine offene Ladenkasse in Verbindung mit einem täglichen Zählprotokoll eingesetzt werden, gelten diese Anforderungen GoBD 1.1.2017/1.1.2020 nicht. Eine „Flucht“ in die offene Ladenkasse ist jedoch nur bedingt eine Überlegung, denn die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung sind auch beim Einsatz von offenen Ladenkassen grundsätzlich zu beachten. Prinzipiell ist auch bei einer offenen Ladenkasse die Aufzeichnung eines jeden einzelnen Handelsgeschäftes mit ausreichender Bezeichnung des Geschäftsvorfalls erforderlich. Nur wenn Waren von geringem Wert an eine unbestimmte Vielzahl nicht feststellbarer Personen verkauft werden, muss die Pflicht zur Einzelaufzeichnung nicht erfüllt werden.



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