Muss ein Steuerpflichtiger seine Daten im „audicon IDEA“ Format bereitstellen?
Angefragt und beantwortet von Stefan Löser am 20.07.2018 08:45 (3198 gelesen)

Laut Schreiben des BMF v. 26.11.2010 müssen die Daten „maschinell“ auswertbar sein. Die Daten des Elektronischen Journals (Nullstellung – Z-Bericht) der SHARP Kassen werden in einem Sharp- spezifischen „.sda“ Format auf der SD-Karte gespeichert. Mit der optional erhältlichen Konvertierungssoftware „XEAGDPDU“, werden die „.sda“ Daten automatisch in ein „audicon Idea“ kompatibles Format umgewandelt. Dadurch ist es problemlos möglich die Kassen-Daten in die „audicon Idea“ Prüfungssoftware der Deutschen Finanzbehörden zu importieren.



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