Was bedeutet eine „Unangemeldete Kassenkontrolle und ab wann gilt diese?
Angefragt und beantwortet von Stefan Löser am 20.07.2018 08:39 (4065 gelesen)

Ab 2018 wird die sog. Kassen-Nachschau eingeführt. Sie stellt ein eigenständiges Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte unter anderem im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Erfassung von Geschäftsvorfällen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme dar. Eine Nachschau erfolgt ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung, um möglichen Steuerbetrug zeitnah aufklären zu können.



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