Wird es eine Übergangsregelung für die aktuellen bzw. alten Kassensysteme geben?

Angefragt und beantwortet von Andreas Richtberg am 25.02.2019 13:25

Wird es eine Übergangsregelung für die aktuellen bzw. alten Kassensysteme geben?

Die elektronischen Kassensysteme müssen bis 31. Dezember 2019 entsprechend umgerüstet werden. Laut Auskunft des BMF ist jedoch geplant, eine Übergangsregelung für die ab 1.1.2017 vorgeschriebenen GoBD* Kassen einzuführen. Nach Informationen des BMF wird diese Übergangsfrist für die Nutzung nicht aufrüstbarer, aber GoBD-konformer Kassensysteme am 31.12.2022 enden. Solche Kassen dürfen weiterbenutzt werden, wenn sie den Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26.11.2010 entsprechen (GDPdU/GoBD), bauartbedingt jedoch nicht mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung aufrüstbar sind (Bedingung: Gilt für elektronische Kassen, die nach dem 25. November 2010 und bis 31. Dezember 2019 angeschafft wurden).

 

* Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

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