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Sharp Registrierkassen - Aktuelle Informationen und nützliche Tipps zu Sharp-Kassen

Aktuelle Informationen und Neuerungen bei elektronischen Kassen, wie z.B. Kassen-Nachschau sowie neue Anforderungen ab 2020

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Blog elektronische Kassen
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Aktuelle Informationen zu elektronischen Kassen sowie den gesetzlichen Änderungen ab 2020 bei Registrierkassen

Nachfolgend haben wir Ihnen einige Artikel mit Informationen und Beiträgen zu elektronischen Kassen zusammengestellt. Ganz aktuell finden Sie dort auch einen Artikel zu den kommenden gesetzlichen Änderungen bei Registrierkassen ab dem Jahr 2020. In diesem Bereich halten wir Sie auch in den kommenden Wochen und Monaten ständig auf dem Laufenden. Gerne können Sie natürlich auch unseren Newsletter abonnieren. Sie erhalten dann von uns in unregelmäßigen Abständen aktuelle Informationen und Angebote zu den gesetzlichen Neuerungen bei elektronischen Kassen ab 2020.

primadruck.de - Newsletter vom 06.12.2019
Neuerungen bei elektronischen Kassen ab 2020
Nachrüstung / Austausch Ihrer Sharp-Kasse
Bonausgabepflicht

 

 

Wie Sie sicherlich bereits aus der Presse oder eventuell auch schon von Ihrem Steuerberater erfahren haben, stehen nächstes Jahr erneut Änderungen bei elektronischen Kassen an. Ab 01.01.2020 werden die Vorgaben bei der Nutzung von Kassensystemen nochmals verschärft.

Mit dieser E-Mail möchten wir Sie kurz über die wichtigsten Änderungen informieren. Informationen hierzu finden Sie auch auf unserer Homepage unter

Aktuelles 2020

Ab 01.01.2020 müssen alle elektronischen Kassen mittels gesicherter Protokollierung der Buchungen gegen Manipulationen geschützt werden. Zusätzlich wird ab diesem Zeitpunkt u.a. auch ein zertifiziertes Sicherheitsmodul (TSE - Technische Sicherheitseinrichtung) gefordert sowie die Belegausgabepflicht eingeführt.

Informationen hierzu finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen

Alle aktuellen Sharp-Kassenmodelle (XE-A137 / -147 / -177 / -207 / -217 / -307 sowie die Modelle Sharp ER-A 411 / -421) können grundsätzlich nachgerüstet werden. Die Nachrüstung der Kassen erfolgt über den Kassenfachhandel. Als Sharp-Vertragshändler können wir gerne dieses Software-Update an Ihrer Kasse vornehmen sowie die geforderte zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) installieren. Diese Arbeiten werden bei uns im Hause durchgeführt. Eine Zusendung Ihrer Kasse zu uns ist daher notwendig.

Die Kosten für die Nachrüstung der Kasse (Update + notwendige Technischen Sicherheitseinrichtung - TSE) liegen bei insgesamt EUR 288,-- (zzgl. Mwst. und Versandkosten).

Gerade bei kleineren XEA-Modellen von Sharp (XE-A137 / - 177 / -207) sollten Sie die Kosten für die Nachrüstung mit den Preisen für eine Neuanschaffung einer neuen Kasse vergleichen.
Auf unserer Homepage haben wir Ihnen einige Informationen zusammengestellt.

Alle ab sofort in unserem Online-Shop angebotenen Sharp-Kassenmodelle erfüllen die gesetzlichen Anforderungen ab 2020 und werden inklusive einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE = SD-Worm-Karte ) mit einem Lizenzzeitraum von 3 Jahren ausgeliefert. Sie können daher bereits ab sofort ein neues Kassenmodell, welches die Anforderungen für 2020 erfüllt, bestellen. Bitte beachten Sie jedoch die aktuellen Lieferzeiten! Alle neuen Kassensysteme sind frühestens ab Anfang Januar 2020 verfügbar.

Uns ist natürlich klar, dass diese erneute Umstellung bei elektronischen Kassen für viele unserer Kunden sehr ärgerlich ist und teilweise auch überrasschend kommt, zumal die letzte Umstellung noch gar nicht so lange her ist. Bitte berücksichtigen Sie aber, dass nicht wir der „Übeltäter“ sind sondern diese erneut geänderten gesetzlichen Anforderungen die Ideen unserer Bundesregierung sind und unsere Politiker dafür verantwortlich sind.

Bitte haben Sie Verständnis, dass es derzeit durchaus vorkommen kann, dass wir aufgrund der hohen Anruferzahl nicht jeden Anruf entgegennehmen können. Falls Sie daher Fragen zu Ihrer Kasse haben, oder ob Ihr Kassenmodell nachgerüstet werden kann, bitten wir Sie, sich vorab auf unserer Homepage unter Akuelles => Fragen/Antworten zu Sharp-Kassen 2020 zu informieren. Dort haben wir Ihnen die wichtigsten Fragen zu den einzelnen Kassenmodellen, die Kosten für die Nachrüstung Ihrer Kasse sowie weitere Informationen zusammengefasst. Ihre Fragen beantwortet Ihnen natürlich auch Ihr Steuerberater oder ggf. Ihr zuständiges Finanzamt.

Belegausgabepflicht bei elektronischen Kassen ab 01.01.2020
Die Kassensicherungsverordnung (KassSichV) schreibt unter anderem vor, dass ab 01.01.2020 jedem Kunden für die verkauften Produkte oder Dienstleistungen ein Kassenbon ausgehändigt werden muss. Wenn mit einem elektronischen Kassensystem gearbeitet wird, muss nach Abschluss des Kassiervorgangs dem Kunden ein entsprechender Kassenzettel ausgehändigt werden. Der Kunde ist jedoch nicht verpflichtet, den Kassenbon mitzunehmen.

Bitte denken Sie daher daran, ausreichend Kassenrollen vorrätig zu haben.

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Informationen hierzu finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen. Falls Sie noch weitere Fragen haben sollten, stehen wir Ihnen natürlich wie gewohnt auch weiterhin telefonisch zur Verfügung.

Die Firma Primadruck Kassensysteme GmbH kann und darf mit diesen Informationen keine steuer- oder rechtsberatende Funktion übernehmen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt, wenn Sie weitere Informationen benötigen. Alle in diesem Dokument genannten Marken, Produktnamen und Firmenlogos sind Warenzeichen oder eingetragene Warenzeichen der jeweiligen Unternehmen. Trotz sorgfältiger und gewissenhafter Bearbeitung aller Inhalte übernehmen wir keine Haftung für den Inhalt.


Mit freundlichen Grüßen
 

Andreas Richtberg
Primadruck Kassensysteme GmbH

 

 

 

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Hinweis: Primadruck Kassensysteme GmbH kann und darf mit diesen Informationen keine steuer- oder rechtsberatende Funktion übernehmen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt, wenn Sie weitere Informationen benötigen. Alle in diesem Dokument genannten Marken, Produktnamen u. Firmenlogos sind Warenzeichen oder eingetragene Warenzeichen der jeweiligen Unternehmen. Trotz sorgfältiger und gewissenhafter Bearbeitung aller Inhalte übernehmen wir keine Haftung für den Inhalt.
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