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Sharp Registrierkassen - Aktuelle Informationen und nützliche Tipps zu Sharp-Kassen

Aktuelle Informationen und Neuerungen bei elektronischen Kassen, wie z.B. Kassen-Nachschau sowie neue Anforderungen ab 2020

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Blog elektronische Kassen
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Aktuelle Informationen zu elektronischen Kassen sowie den gesetzlichen Änderungen ab 2020 bei Registrierkassen

Nachfolgend haben wir Ihnen einige Artikel mit Informationen und Beiträgen zu elektronischen Kassen zusammengestellt. Ganz aktuell finden Sie dort auch einen Artikel zu den kommenden gesetzlichen Änderungen bei Registrierkassen ab dem Jahr 2020. In diesem Bereich halten wir Sie auch in den kommenden Wochen und Monaten ständig auf dem Laufenden. Gerne können Sie natürlich auch unseren Newsletter abonnieren. Sie erhalten dann von uns in unregelmäßigen Abständen aktuelle Informationen und Angebote zu den gesetzlichen Neuerungen bei elektronischen Kassen ab 2020.

wir möchten Sie darüber informieren, dass die teilweise verlängerte Frist zur Nachrüstung von elektronischen Kassen am 31. März 2021 endet.
 

Wegen der Coronapandemie hatten einige Bundesländer die bereits am 30.09.2020 ausgelaufene Frist nochmals bis Ende März 2021 verlängert. Diese verlängerte Frist gilt jedoch nicht in allen Bundesländern und ist von verschiedenen Voraussetzungen abhängig. Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrem Steuerberater oder zuständigem Finanzamt.
 

Wir als Kassenhändler möchten Sie nochmals über die Notwendigkeit der Nachrüstung nicht gesetzeskonformer Kassensysteme informieren, zumal die Nichtbeachtung dieser gesetzlichen Vorgaben mit hohen Bußgeldern von bis zu EUR 50.000,-- belegt werden kann.

Informationen hierzu finden Sie auch unter nachfolgendem Link:

https://dfka.net/unsere-themen/neue-gesetzliche-anforderungen-fuer-kassensysteme-2/#A2-8

 

Falls Sie daher derzeit noch mit einer Registrierkasse arbeiten, bei welcher noch keine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) integriert wurde, und die Umsatzdaten noch auf einer "normalen" Speicherkarte (SD-Karte) aufgezeichnet werden, empfehlen wir Ihnen dringend, dieses Kassenmodell nachrüsten zu lassen oder gegen ein Neugerät auszutauschen. Als Faustregel gilt, dass alle vor 2020 erworbenen Sharp-Kassensysteme nicht die derzeitigen gesetzlichen Anforderungen erfüllen!


Hinweise zu den neuen gesetzlichen Anforderungen bei elektronischen Kassen, welche bereits seit 01.01.2020 gelten, erhalten Sie von Ihrem Steuerberater oder zuständigem Finanzamt. Auch finden Sie Informationen hierzu auf unserer Homepage.


Informationen zur Nachrüstung von Sharp-Registrierkassen erhalten Sie unter nachfolgendem Link:

https://www.registrierkassen-kassenrollen.de/648/aktuelles/kassen-nachruestung-tse-2020


Die aktuellen Sharp-Kassenmodelle sowie ausführliche Beschreibungen und Fotos finden Sie in unserem Online-Shop.
 

Für Rückfragen zu den einzelnen Kassenmodellen erreichen Sie uns gerne telefonisch unter 08142 / 6511 271.
 


Wir ziehen um!

Wir möchten Sie bereits heute darüber informieren, dass wir am Donnerstag, den 25.02.2021 neue Büroräume beziehen werden. Daher sind wir an diesem Tag sowie voraussichtlich auch am Freitag, den 26.02.2021 telefonisch nicht oder nur schwer zu erreichen. Sofern der Umzug sowie die Übername der Rufnummern problemlos verläuft, sind wir ab Montag den 01.03.2021 unter den Ihnen bekannten Telefonnummern wieder erreichbar.
Wir bitten Sie um Verständnis.






Mit freundlichen Grüßen
 

Andreas Richtberg
Primadruck Kassensysteme GmbH

 


Dies ist ein Service der Primadruck Kassensysteme GmbH.
Bitte beachten Sie: Primadruck Kassensysteme GmbH kann und darf mit diesen Informationen keine steuer- oder rechtsberatende Funktion übernehmen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt, wenn Sie weitere Informationen benötigen. Alle in diesem Dokument genannten Marken, Produktnamen u. Firmenlogos sind Warenzeichen oder eingetragene Warenzeichen der jeweiligen Unternehmen. Trotz sorgfältiger und gewissenhafter Bearbeitung aller Inhalte übernehmen wir keine Haftung für den Inhalt.

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Hinweis: Primadruck Kassensysteme GmbH kann und darf mit diesen Informationen keine steuer- oder rechtsberatende Funktion übernehmen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt, wenn Sie weitere Informationen benötigen. Alle in diesem Dokument genannten Marken, Produktnamen u. Firmenlogos sind Warenzeichen oder eingetragene Warenzeichen der jeweiligen Unternehmen. Trotz sorgfältiger und gewissenhafter Bearbeitung aller Inhalte übernehmen wir keine Haftung für den Inhalt.
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