Mit Ablauf des 31. März 2021 muss jedes Kassensystem mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein
(1194 x gelesen) im AllgemeinAktuelle Informationen für Unternehmen, die ein Kassensystem oder eine Registrierkasse einsetzen
Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 hat der Gesetzgeber neue Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung geschaffen, die grundsätzlich schon ab dem 1. Januar 2020 zu erfüllen sind.
Insbesondere für bargeldintensive Betriebe ist eine ordnungsgemäße Kassenführung von besonderer Bedeutung. Nachfolgend haben wir Ihnen einen Link auf ein Schreiben (PDF-Datei) des Landesamtes für Steuern Niedersachsen zur Verfügung gestellt. Dieses Schreiben soll Sie über die geltenden gesetzlichen Anforderungen bei elektronischen Registrierkassen sowie eine Erleichterungsregelung (§ 148 AO) informieren.
Presse-Info LStN - Kassensysteme mit zertifizierter Technischer Sicherheitseinrichung (TSE)
Gerne erreichen Sie uns für Fragen zu den neuen Kassenmodellen inklusive zertifizierter Technischer Sicherheitseinrichtung telefonisch unter 08142 6511 271.
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