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Sharp Registrierkassen - Aktuelle Informationen und nützliche Tipps zu Sharp-Kassen

Aktuelle Informationen und Neuerungen bei elektronischen Kassen, wie z.B. Kassen-Nachschau sowie neue Anforderungen ab 2020

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Blog elektronische Kassen
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Aktuelle Informationen zu elektronischen Kassen sowie den gesetzlichen Änderungen ab 2020 bei Registrierkassen

Nachfolgend haben wir Ihnen einige Artikel mit Informationen und Beiträgen zu elektronischen Kassen zusammengestellt. Ganz aktuell finden Sie dort auch einen Artikel zu den kommenden gesetzlichen Änderungen bei Registrierkassen ab dem Jahr 2020. In diesem Bereich halten wir Sie auch in den kommenden Wochen und Monaten ständig auf dem Laufenden. Gerne können Sie natürlich auch unseren Newsletter abonnieren. Sie erhalten dann von uns in unregelmäßigen Abständen aktuelle Informationen und Angebote zu den gesetzlichen Neuerungen bei elektronischen Kassen ab 2020.

primadruck.de - Newsletter vom 06.12.2019
Neuerungen bei elektronischen Kassen ab 2020
Nachrüstung / Austausch Ihrer Sharp-Kasse
Bonausgabepflicht

 

 

Wie Sie sicherlich bereits aus der Presse oder eventuell auch schon von Ihrem Steuerberater erfahren haben, stehen nächstes Jahr erneut Änderungen bei elektronischen Kassen an. Ab 01.01.2020 werden die Vorgaben bei der Nutzung von Kassensystemen nochmals verschärft.

Mit dieser E-Mail möchten wir Sie kurz über die wichtigsten Änderungen informieren. Informationen hierzu finden Sie auch auf unserer Homepage unter

Aktuelles 2020

Ab 01.01.2020 müssen alle elektronischen Kassen mittels gesicherter Protokollierung der Buchungen gegen Manipulationen geschützt werden. Zusätzlich wird ab diesem Zeitpunkt u.a. auch ein zertifiziertes Sicherheitsmodul (TSE - Technische Sicherheitseinrichtung) gefordert sowie die Belegausgabepflicht eingeführt.

Informationen hierzu finden Sie auch auf der

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Belegausgabepflicht bei elektronischen Kassen

Zum 01.01.2020 gibt es viele Neuerungen, wenn Sie mit einer elektronischen Kasse arbeiten. Neben dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“, was zur Folge hat, dass die meisten elektronischen Kassen mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) nachgerüstet oder eventuell sogar ausgetauscht werden müssen und diese Kassensysteme auch dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden müssen.

Neu ist auch die Belegausgabepflicht.

Die Kassensicherungsverordnung (KassSichV) schreibt unter anderem vor, dass ab 01.01.2020 jedem Kunden für die verkauften Produkte oder Dienstleistungen ein Kassenbon ausgehändigt werden muss.

Wenn mit einem elektronischen Kassensystem gearbeitet wird, muss nach Abschluss des Kassiervorgangs dem Kunden ein entsprechender Kassenzettel ausgehändigt werden. Der Kunde ist jedoch nicht verpflichtet, den Kassenbon mitzunehmen.

Unabhängig von der Branche, ob Handel, G

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Hinweis: Primadruck Kassensysteme GmbH kann und darf mit diesen Informationen keine steuer- oder rechtsberatende Funktion übernehmen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt, wenn Sie weitere Informationen benötigen. Alle in diesem Dokument genannten Marken, Produktnamen u. Firmenlogos sind Warenzeichen oder eingetragene Warenzeichen der jeweiligen Unternehmen. Trotz sorgfältiger und gewissenhafter Bearbeitung aller Inhalte übernehmen wir keine Haftung für den Inhalt.
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