Aug 23 2018

Ab dem 01.01.2018 haben die Finanzbehörden die Möglichkeit, eine sogenannte Kassennachschau durchzuführen.

Diese Kassennachschau kann in den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten und außerhalb einer Außenprüfung durchgeführt werden. Eine vorherige Ankündigung ist nicht erforderlich!

Die Kassen-Nachschau stellt ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Prüfung des ordnungsgemäßen Einsatzes des elektronischen Aufzeichnungssystem dar.
Bitte beachten Sie, dass dies auch den sogenannten „Kassensturz“ beinhaltet.

Diese Kassennachschau kann in den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten und außerhalb einer Außenprüfung durchgeführt werden. Eine vorherige Ankündigung ist nicht erforderlich!

Die Kassen-Nachschau stellt ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Prüfung des ordnungsgemäßen Einsatzes des elektronischen Aufzeichnungssystem dar.
Bitte beachten Sie, dass dies auch den sogenannten „

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