wir möchten Sie darüber informieren, dass die teilweise verlängerte Frist zur Nachrüstung von elektronischen Kassen am 31. März 2021 endet.
Wegen der Coronapandemie hatten einige Bundesländer die bereits am 30.09.2020 ausgelaufene Frist nochmals bis Ende März 2021 verlängert. Diese verlängerte Frist gilt jedoch nicht in allen Bundesländern und ist von verschiedenen Voraussetzungen abhängig. Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrem Steuerberater oder zuständigem Finanzamt.
Wir als Kassenhändler möchten Sie nochmals über die Notwendigkeit der Nachrüstung nicht gesetzeskonformer Kassensysteme informieren, zumal die Nichtbeachtung dieser gesetzlichen Vorgaben mit hohen Bußgeldern von bis zu EUR 50.000,-- belegt werden kann.
Informationen hierzu finden Sie auch unter nachfolgendem Link:
https://dfka.net/unsere-themen/neue-gesetzliche-anforderungen-fuer-kassensysteme-2/#A2-8
Falls Sie daher derzeit noch mit einer Registrierkasse arbeiten, bei welcher noch keine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) integriert wurde, und die Umsatzdaten noch auf einer "normalen" Speicherkarte (SD-Karte) aufgezeichnet werden, empfehlen wir Ihnen dringend, dieses Kassenmodell nachrüsten zu lassen oder gegen ein Neugerät auszutauschen. Als Faustregel gilt, dass alle vor 2020 erworbenen Sharp-Kassensysteme nicht die derzeitigen gesetzlichen Anforderungen erfüllen!
Hinweise zu den neuen gesetzlichen Anforderungen bei elektronischen Kassen, welche bereits seit 01.01.2020 gelten, erhalten Sie von Ihrem Steuerberater oder zuständigem Finanzamt. Auch finden Sie Informationen hierzu auf unserer Homepage.
Informationen zur Nachrüstung von Sharp-Registrierkassen erhalten Sie unter nachfolgendem Link:
https://www.registrierkassen-kassenrollen.de/648/aktuelles/kassen-nachruestung-tse-2020
Die aktuellen Sharp-Kassenmodelle sowie ausführliche Beschreibungen und Fotos finden Sie in unserem Online-Shop.
Für Rückfragen zu den einzelnen Kassenmodellen erreichen Sie uns gerne telefonisch unter 08142 / 6511 271.