Aktuelle Informationen für Unternehmen, die ein Kassensystem oder eine Registrierkasse einsetzen

Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 hat der Gesetzgeber neue Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung geschaffen, die grundsätzlich schon ab dem 1. Januar 2020 zu erfüllen sind.

Insbesondere für bargeldintensive Betriebe ist eine ordnungsgemäße Kassenführung von besonderer Bedeutung. Nachfolgend haben wir Ihnen einen Link auf ein Schreiben (PDF-Datei) des Landesamtes für Steuern Niedersachsen zur Verfügung gestellt. Dieses Schreiben soll Sie über die geltenden gesetzlichen Anforderungen bei elektronischen Registrierkassen sowie eine Erleichterungsregelung (§ 148 AO) informieren.

 

Presse-Info LStN - Kassensysteme mit zertifizierter Technischer Sicherheitseinrichung (TSE)

 

Gerne erreichen Sie uns für Fragen zu den neuen Kassenmodellen inklusive zertifizierter Technischer Sicherheitseinrichtung telefonisch unter 08142 6511 271.

 

 

Hinweis: Primadruck Kassensysteme GmbH kann und darf mit diesen Informationen keine steuer- oder rechtsberatende Funktion übernehmen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt, wenn Sie weitere Informationen benötigen. Alle in diesem Dokument genannten Marken, Produktnamen u. Firmenlogos sind Warenzeichen oder eingetragene Warenzeichen der jeweiligen Unternehmen. Trotz sorgfältiger und gewissenhafter Bearbeitung aller Inhalte übernehmen wir keine Haftung für den Inhalt.

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