Primadruck Kassensysteme - TSE Lizenz für Sharp Registrierkassen
blockHeaderEditIcon
Primadruck Kassensysteme GmbH - primasello Registrierkassen und Multi Data Kassensysteme günstig online kaufen. TSE Lizenzverlängerung für Sharp Registrierkassen
Primadruck Kassensysteme KundenservicePrimadruck Kassensysteme Online Shop für Registrierkassen +49 (0)8142 - 6511 271 - info@primadruck.de
TS-Logo
blockHeaderEditIcon

Zertifizierter Online-Shop für KassensystemeTSE für Sharpkassen und primasello Kassensysteme vom FachhandelKassensysteme Onlineshop sehr gut bewertet

Suche elektronische Registrierkassen
blockHeaderEditIcon
blockHeaderEditIcon
Top-Primadruck Kassensysteme
blockHeaderEditIcon

Ihr Fachhandel für Registrierkassen • primasello Kassensysteme und Kassenzubehör • Service und Garantiewerkstatt • Kassenprogrammierung • TSE Kassennachrüstung 2020 • Lizenzverlängerung der TSE-Lizenz • Kassenvermietung

Mit uns kassieren Sie richtig!

Kat Aktuelles - Kassen
blockHeaderEditIcon
Sharp Registrierkassen - Aktuelle Informationen und nützliche Tipps zu Sharp-Kassen

Aktuelle Informationen und Neuerungen bei elektronischen Kassen, wie z.B. Kassen-Nachschau sowie neue Anforderungen ab 2020

Breadcrumbs navigation
blockHeaderEditIcon
Blog elektronische Kassen
blockHeaderEditIcon

Aktuelle Informationen zu elektronischen Kassen sowie den gesetzlichen Änderungen ab 2020 bei Registrierkassen

Nachfolgend haben wir Ihnen einige Artikel mit Informationen und Beiträgen zu elektronischen Kassen zusammengestellt. Ganz aktuell finden Sie dort auch einen Artikel zu den kommenden gesetzlichen Änderungen bei Registrierkassen ab dem Jahr 2020. In diesem Bereich halten wir Sie auch in den kommenden Wochen und Monaten ständig auf dem Laufenden. Gerne können Sie natürlich auch unseren Newsletter abonnieren. Sie erhalten dann von uns in unregelmäßigen Abständen aktuelle Informationen und Angebote zu den gesetzlichen Neuerungen bei elektronischen Kassen ab 2020.

Neues Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an elektronischen Kassen
Neues Gesetz für Registrierkassen - Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen

Neue Anforderungen an Registrierkassen ab 2020


Wie bereits in einem anderen Artikel erwähnt, wurde von der Bundesregierung im Dezember 2016 ein weiteres Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an elektronischen Kassen verabschiedet. Die genaue Bezeichnung dieses Gesetztes lautet:
 

Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
 

Informationen hierzu finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministerium der Finanzen.


Dieses neue Gesetzt schreibt u.a. vor, dass ab dem 01.01.2020 alle elektronischen Registrierkassen mittels einer gesicherten Protokollierung der Buchungen gegen Manipulationen geschützt werden und mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet werden. Diese zertifizierte Sicherheitseinrichtung besteht aus drei Bestandteilen: einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle.
 

  • Das Sicherheitsmodul gewährleistet, dass jede Kasseneingabe mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs protokolliert und später nicht mehr unerkannt verändert werden kann.
  • Auf dem Speichermedium werden die Einzelaufzeichnungen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert
  • Eine einheitliche digitale Schnittstelle gewährleistet eine reibungslose Datenübertragung (z.B. für Prüfzwecke)

 

Die detaillierten Anforderungen bzw. Spezifikationen zu diesen neuen Anforderungen stehen zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht fest, daher gibt es aktuell kein elektronisches Kassensystem, welches den neuen Anforderungen entspricht.

 

Gibt es eine Übergangsregelung für nicht nachrüstbare GoBD-konforme Kassen?

Laut Mitteilung des Bundesfinanzministeriums ist es geplant, eine Übergangsregelung für nicht nachrüstbare GoBD-konforme Registrierkassen einzuführen. Diese Übergangsfrist endet am 31.12.2022. Solche Kassen dürfen bis zu diesem Termin weiter genutzt werden, wenn sie den Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26.11.2010 entsprechen, bauartbedingt jedoch nicht mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung nachgerüstet werden können.


Muss das neue elektronische Aufzeichnungssystems beim zuständigen Finanzamt registriert werden?

Ab dem 1. Januar 2020 haben Steuerpflichtige welche elektronische Aufzeichnungssysteme verwenden, die Art und Anzahl der im jeweiligen Unternehmen eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme und der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Diejenigen Steuerpflichtigen, die ein elektronisches Aufzeichnungssysteme vor dem 1. Januar 2020 angeschafft haben, haben diese Meldung bis zum 31. Januar 2020 zu erstatten.


Muss ich jedem Kunden einen Kassenbon aushändigen?

Auch wird es ab dem 01.01.2020 bei Buchungen über eine elektronische Kasse Pflicht, dem Kunden für den Geschäftsvorfall einen Beleg zu erstellen und diesen auszuhändigen (Belegausgabepflicht). Der Beleg kann elektronisch oder in Papierform zur Verfügung gestellt werden. Es gibt zwar eine Belegausgabepflicht, jedoch ist der am Geschäftsvorfall beteiligte nicht verpflichtet, diesen Beleg mitzunehmen. Auch besteht aus Gründen der Zumutbarkeit und Praktikabilität auch die Möglichkeit der Befreiung von der Belegausgabepflicht. (Voraussetzung § 148 Abgabenordung)


Kassen-Nachschau wurde eingeführt

Seit dem 01. Januar 2018 ist es dem zuständigen Finanzamt möglich, unangemeldet eine sogenannte Kassen-Nachschau durchzuführen. Meist wird hier der Kassenbestand geprüft und ein Kassensturz durchgeführt. Auch müssen dem Prüfer auf Wunsch entsprechende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, wie z.B. Dokumentationen zur Kassenführung, Kassen-Aufzeichnungen, Bedienungsanleitungen oder auch Speichermedien, um einen elektronischen Datenzugriff zu gewähren. Dieses eigenständige Verfahren dient zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Erfassung von Geschäftsvorfällen.

 

Informationen hierzu finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministerium der Finanzen


 

 

Text Block Kassen
blockHeaderEditIcon
Hinweis: Primadruck Kassensysteme GmbH kann und darf mit diesen Informationen keine steuer- oder rechtsberatende Funktion übernehmen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt, wenn Sie weitere Informationen benötigen. Alle in diesem Dokument genannten Marken, Produktnamen u. Firmenlogos sind Warenzeichen oder eingetragene Warenzeichen der jeweiligen Unternehmen. Trotz sorgfältiger und gewissenhafter Bearbeitung aller Inhalte übernehmen wir keine Haftung für den Inhalt.
Footer-text-Newsletter
blockHeaderEditIcon

Newsletter

Hier können Sie sich zu unserem Newsletter anmelden und Sie erhalten nützliche Informationen zu den aktuellen gesetzlichen Änderungen sowie interessante Angebote zu den einzelnen Kassenmodellen
Anmeldung zum Newsletter
 

Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*