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Informationen zur Umstellung bei elektronischen Kassen 2020

 

Aktuelle FAQ zu den Sharp-Kassenmodellen bzgl. der gesetzlichen Vorgaben ab 01.01.2020

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FAQ Sharp-Kassen2020
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Häufige Fragen zur neuen Kassenregelung ab 01.01.2020 sowie zur Kassennachrüstung bei Sharp-Kassen


Aufgrund der anstehenden gesetzlichen Änderungen bei elektronischen Kassen ab 01.Januar 2020 häufen sich die Fragen bezüglich den derzeitigen in den Betrieben befindlichen Sharp-Kassenmodellen. Nachfolgend haben wir Ihnen viele Fragen unserer Kunden zum Thema neue Kassenregelung,  Kassennachrüstung, Kosten oder Termine für die Nachrüstung sowie die entsprechenden Antworten hier zusammengestellt.

Hier kurz einige Sichpunkte:

  • TSE-Pflicht bei elektronischen Kassen: Ausstattung/Nachrüstung der Kasse mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) bzw. Anschaffung eines neuen Kassensystems mit TSE, wenn eine Nachrüstung mit der TSE bauartbedingt nicht möglich oder nicht sinnvoll ist.
  • Datensicherung: Die digitalen Berichte sind entsprechend zu sichern und für Prüfungen bereit zu halten
  • Meldepflicht: An- und Abmeldung der Kassensysteme beim zuständigen Finanzamt
  • Einzelaufzeichnung: Korrekte und vollständige Erfassung aller gesetzlich aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfälle an der Kasse
  • Belegausgabepflicht: Erstellung korrekter Kassenbelege mit den vorgeschriebenen Angaben und Ausgabe an den Kunden, sofern keine Befreiung von der Belegpflicht erteilt wurde.
     

 

Muss ich meine Sharpkasse nachrüsten?

Ja. Generell müssen alle aktuellen Sharp-Kassenmodelle nachgerüstet werden. Derzeit (Stand November 2019) erfüllt kein Kassensystem der Firma Sharp die gesetzlichen Anforderungen für 2020.
 

Folgende SoHo Kassenmodelle können nachgerüstet werden:

Sharp XE-A137 / -147 / -177 / -207 / -217 / -307 / ER-A411 / -421


Falls Sie ein noch älteres Sharp-Kassenmodell besitzen (z.B. XE-A113 oder XE-A203 / -213 / 303) müssen diese ausgetauscht werden. Eine Nachrüstung ist bei diesen Kassenmodellen nicht möglich.
 

Generell kann eine Nachrüstung nur über den Kassenfachhandel vorgenommen werden.
 

Wir empfehlen Ihnen, die Kosten für die Nachrüstung Ihrer Kasse mit dem Anschaffungspreis eines Neugerätes zu vergleichen. Sehr oft macht eine Nachrüstung schon aus kaufmännischer Sicht keinen Sinn.

Mit welchen Kosten muss ich bei der Nachrüstung meiner Sharpkasse rechnen?

Die Nachrüstung einer Kasse besteht aus drei Schritten:
 

  1. Aufspielen eines neuen Software-Updates
  2. Anschaffung und Einrichtung der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE = SD-Worm-Karte) - Lizenzzeitraum 3 Jahre
  3. Neuprogrammierung der Kasse

 

Für das Update sowie die Technische Sicherheitseinrichtung müssen Sie insgesamt mit ca. EUR 260,-- bis EUR 290,-- (zzgl. Mwst.) rechnen. Bitte berücksichtigen Sie hier auch noch die eventuell zusätzlich anfallenden Kosten für die Neuprogrammierung der Kasse sowie die Versandkosten für die Hin- und Rücksendung.
 

Wir empfehlen Ihnen, die Kosten für die Nachrüstung Ihrer Kasse mit dem Anschaffungspreis eines Neugerätes zu vergleichen. Sehr oft macht eine Nachrüstung schon aus kaufmännischer Sicht keinen Sinn.

 

Wer übernimmt die Nachrüstung meiner Sharp-Registrierkasse und wie lange dauert diese?

Generell kann die Kassenachrüstung nur von einem Kassen-Fachhändler übernommen werden. Der Endkunde hat keine Möglichkeit, die Nachrüstung seiner Kasse selbst vorzunehmen. Eine Auflistung der jeweiligen Fachhändler finden Sie in Kürze auf der Homepage der Firma Sharp.
 

Da alle Sharp-Kassensysteme welche derzeit in Deutschland in Betrieb sind (Stand November 2019) mit der TSE (Technischen Sicherheitseinrichtung) nachgerüstet werden müssen, können Sie davon ausgehen, dass die Wartezeit sehr lang sein dürfte und sich diese auch im Laufe des Jahres 2020 weiter verlängern wird. Einen genauen Zeitrahmen, wie lange die Nachrüstung einer Kasse dauert, können wir derzeit nicht nennen. Wir gehen jedoch in der Spitze von einer Wartezeit von mindestens 1 - 2 Monaten aus.

 

Ab wann können die Sharpkassen nachgerüstet werden?

Die Software zur Nachrüstung der Kassen sowie die notwendige Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) in Form einer SD-Worm-Karte steht voraussichtlich ab Januar 2020 zur Verfügung. Somit kann ab Januar 2020 mit der Nachrüstung der Kassen begonnen werden.
 

Da mit einer sehr großen Anzahl an Kassennachrüstungen zu rechnen ist, und daher auch mit einer längeren Wartezeit bei der Kassennachrüstung empfehlen wir Ihnen, dies bei Ihrer Planung zu berücksichtigen. Aus Zeitgründen sowie aber auch aus Kostengründen lohnt es sich sehr oft auch über den Kauf eines Neugerätes inklusive der geforderten TSE nachzudenken.
 

Die neuen Kassenmodelle der Firma Sharp inklusive der TSE sind voraussichtlich ab Januar 2020 lieferbar. Bitte berücksichtigen Sie jedoch, dass auch die Stückzahlen der neuen Kassenmodelle anfangs begrenzt sind und es zu längeren Lieferzeiten kommen kann.

Lohnt sich die Nachrüstung meiner Sharp Registrierkasse?

Die Kosten für die Nachrüstung einer Kasse liegen bei ca. 250,-- bis 290,--. Bei kleineren Kassenmodellen liegt der Neupreis einer Kasse inkl. TSE bei ca. 300,-- Euro. Hier macht schon aus kaufmännischer Sicht eine Nachrüstung keinen Sinn.


Eine Übersicht sowie einen Vergleich Kassennachrüstung / Kassen-Neukauf finden Sie unter diesem Link
 

Hinzu kommt noch die Frage der Produktgarantie. Bei der Nachrüstung einer bereits gebrauchten Kasse ist bei dieser Kasse meist die Händlergarantie bereits abgelaufen. Sollte in diesem Fall nach der Nachrüstung der Kasse zu einem späteren Zeitpunkt die Kasse defekt sein, müssen Sie zusätzlich zur neuen Kasse auch eine neue TSE anschaffen.
 

Bitte berücksichtigen Sie auch, dass bei einer Nachrüstung Ihre Kasse zu einem entsprechenden Fachhändler geschickt werden muss und Sie in diesem Zeitraum seitens des Händlers keine Ersatzkasse zur Verfügung gestellt bekommen.
 

Der Zeitrahmen für die Nachrüstung ist abhängig von den insgesamt anfallenden Stückzahlen der nachzurüstenden Kassen und kann je Kassenhändler durchaus 1-2 Monate betragen. Auch aus diesem Grund lohnt sich sehr oft über einen Neukauf einer Kasse nachzudenken, da hier mit einer wesentlich kürzeren Lieferzeit zu rechnen ist.

Welche Vorteile bietet mir die Neuanschaffung einer Kasse im Vergleich zur Nachrüstung?

Auch wenn Sie Ihr Kassensystem erst vor kurzem angeschafft haben, lohnt sich als Alternative zur Nachrüstung sehr oft auch die Überlegung über den Neukauf einer Kasse.

Nachfolgend möchten wir Ihnen einige Argumente für die Neuanschaffung einer Kasse aufführen.
 

  • Jede zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) wird mit der Kasse verknüpft. Ist die (nachgerüstete) Kasse defekt, muss beim Neukauf auch eine neue TSE angeschafft werden.
  • Neue Händlergarantie beim Neukauf einer Kasse 12 Monate
  • Die an den Kassen-Fachhändler zur Nachrüstung zu schickende Kasse muss ordnungsgemäß und gut verpackt werden
  • Versandrisiko beim Einsenden der nachzurüstenden Kasse liegt bei Ihnen
  • Die Wartezeit für die Nachrüstung der Kasse ist bedeutend länger im Vergleich zu einer lagernden neuen Kasse
  • Während der Nachrüstung wird Ihnen kein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt
  • Beim Kauf einer neuen Kasse arbeiten Sie übergangslos weiter
  • Der Neupreis einer elektronischen Kasse inkl. der geforderten Sicherheitseinrichtung (TSE) liegt sehr oft im Bereich der Kosten einer Nachrüstung

 

Ab wann können die neuen Kassenmodelle für 2020 bestellt werden?

Generell können alle neuen und für 2020 gesetzeskonformen Sharp Registrierkassen ab sofort bestellt werden.
 

Bitte beachten Sie jedoch, dass die Auslieferung dieser Kassenmodelle frühestens Mitte Januar 2020 erfolgen kann, da derzeit noch keine Geräte verfügbar sind.


Auch möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es aufgrund der großen Nachfrage durchaus zu Engpässen und längeren Lieferzeiten kommen kann. Wir bitten Sie, dies bei Ihrer Planung zur berücksichtigen. Die Bestellungen werden chronologisch nach dem jeweiligen Bestelleingang abgearbeitet.

Für wen gilt die Übergangsfrist bis Ende 2022?

Eine Übergangsfrist bis 31.12.2022 gilt für Kassenmodelle, welche
 

  • nach dem 25.10.2010 und bis zum 31.12.2019 angeschafft wurden oder werden
  • die Anforderungen des BMF-Schreiben vom 26.11.2010 erfüllen und
  • bauartbedingt nicht mit einem Sicherheitssystem aufrüstbar sind.


Für alle anderen Registrierkassen endet die Frist zum 31.12.2019!


⇒ Da alle aktuellen Sharp-Kassenmodelle (XE-A137 / -147 / -177 / -207 / .217 / -307 / ER-A411 / -421) nachrüstbar sind, müssen diese Modelle bis 01.01.2020 nachgerüstet werden.

 

Weitere Änderungen bei elektronischen Kassen ab 01.01.2020

Neben der Verschärfung des Manipulationsschutzes bei elektronischen Kassen, der zertifizierten TSE (Technischen Sicherheitseinrichtung) und der damit verbundenen Nachrüstung der Kassen müssen Sie als Unternehmer mit einer elektronischen Registrierkasse unter anderem weitere Punkte beachten:
 

  • An- und Abmeldung der Kassensysteme innerhalb eines Monats bei dem zuständigen Finanzamt
    Da der Gesetzgeber sowie die Finanzverwaltung für Kassensysteme trotz der bereits beschlossenen Meldepflicht bis heute (Stand 26.11.2019) noch keine digitale Schnittstelle zur Verfügung stellen können, (was mittlerweile niemanden mehr wundert...), wurde die Meldeplicht bis auf weiteres ausgesetzt. Der Zeitpunkt ab wann die geforderten Angaben elektronisch übermittelt werden können und müssen, wird gesondert bekannt gegeben.
  • Belegausgebepflicht
    Ab 2020 besteht die Pflicht, allen Kunden einen Kassenbon auszuhändigen. Der Kunde ist jedoch nicht verpflichtet, diesen Kassenzettel mizunehmen. Informationen hierzu finden Sie auch in unserem "Kassen-Blog >>> Bonpflicht bei elektronischen Kassen

 

Detaillierte Informationen zu diesen Themen finden Sie in Kürze in unserem Kassenblog

 

Stimmt es, dass der Termin 1. Januar 2020 verschoben worden ist bzw. gibt es eine Übergangsregelung?

Gemäß eines Schreibens des Bundesfinanzministerum (BMF) vom 6.12.2019 gilt bis zum 30.09.2020 eine „Nichtaufgriffsregelung“ (Nichtbeanstandungsregelung) hinsichtlich der Implementierung von technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) bei elektronischen Kassensystemen. Zugleich wurde vereinbart, dass entsprechende Meldungen der Unternehmen (Anmeldung der Kassen bei den zuständigen Finanzbehörden) erst bei Verfügbarkeit eines elektronischen Meldeverfahrens durch die Finanzverwaltungen erfolgen müssen. Die Belegausgabepflicht nach § 146a Absatz 2 AO bleibt hiervon unberührt.


>>> Direkter Link zum Bundesministerium der Finanzen

Kann ich eine vermeintlich baugleiche TSE von einem anderen Anbieter kaufen?

Nein, ausschließlich die Sharp TSE kann für Sharp Kassenmodelle verwendet werden

Wie lange ist die Laufzeit einer Sharp TSE und was bedeutet ein Lizenzzeitraum?

Die TSE-Zertifikatslaufzeit (Laufzeit des Signaturzertifikats) der Sharp TSE beträgt 3 Jahre. Nach Ablauf des Lizenzzeitraumes muss der Kassenanwender eine neue TSE kaufen und einsetzen. Die TSE ersetzt die bislang verwendete SD-Speicherkarte.

Wie ist die Speichergröße einer Sharp TSE?

8 GB Flash-Speicher stehen sowohl für den sicheren Fiskalspeicher zum Signieren der Fiskal-Transaktionen als auch für frei nutzbaren Anwenderspeicher zur Verfügung. Auf der TSE (nach BSI TR-03153) werden die Daten des Elektronischen Journals (EJ-Daten) sowie die kryptografierten Daten (TAR Dateien) gespeichert.

Beide Datenarten müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Die abgesicherten Daten müssen zu jedem Zeitpunkt für das Finanzamt zum Export zur Verfügung stehen. Die Daten werden entweder lokal auf der TSE Hardware gespeichert oder sie werden regelmäßig aus der TSE in einen externen Speicher exportiert.

Ersetzt die Sharp TSE die bisherige SD-Speicherkarte

Ja, es ist kein zusätzliches Lesegerät notwendig

Ist das XE-A PC-Link kompatibel zur neuen 2020 Firmware?

Das PC-Link ist kompatibel (kostenloser Download auf unserer Hompepage unter >> Bedienungsanleitungen oder unter www.sharp.de)

Kann die IDEA Konvertierungssoftware XEA-GDPDU auch für die 2020 konformen Kassen weiterverwendet werden?

Nein, für die neuen Kassen ab 2020 gibt es vom Bundesfinanzministerium (BMF) einen neuen Standard (DSFinV-K) für die Übergabe der Daten an das Finanzamt. Wir werden zeitnah eine entsprechende kostenpflichtige Software anbieten.

Sind die Daten der Sharp TSE lesbar?

Die auf der TSE abgespeicherten Daten des Elektronischen Journals (EJ) können weiterhin gelesen werden. Die auf der TSE abgespeicherten kryptografierten Daten können nicht gelesen werden.

Belegausgabepflicht - Muss der Kassenbon ausgedruckt werden?

Ja. Die Belegausgabepflicht ist geregelt in § 146 a AO mit einer Konkretisierung in der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Damit wird klargestellt, dass es keine „Belegmitnahmepflicht“ gibt. Der Kunde kann die Annahme des Beleges verweigern. Der Unternehmer muss den Beleg allerdings ausstellen, also zwingend drucken. Der Beleg muss die Seriennummer der Kasse oder der technischen Sicherheitseinrichtung, den Signaturzähler und einen Prüfwert enthalten.

Kann man sich von der Belegausgabepflicht befreien lassen?

Eine Befreiungsmöglichkeit gibt es in § 146 a Abs. 2 Satz 2 AO. Unternehmen, die Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen verkaufen, können die Finanzbehörden aber aus Zumutbarkeitsgründen von der Belegausgabepflicht befreien. Das BMF hat allerdings schon signalisiert, davon so gut wie keinen Gebrauch machen zu wollen. Die Belegausgabekosten stellen keinen Befreiungsgrund dar, auch das hat das BMF bereits klargestellt. Nähere Informationen erhalten erhält der Kassennutzer von seinem zuständigen Finanzamt. Hinweis: Die Belegausgabepflicht bleibt von der Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30.9.2020 unberührt

Müssen elektronische Kassensysteme ab 1.1.2020 bei den Finanzbehörden registriert werden?

Ab dem 1. Januar 2020 haben Steuerpflichtige, die elektronische Aufzeichnungssysteme verwenden, die Art und Anzahl der im jeweiligen Unternehmen eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme und der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Diejenigen Steuerpflichtigen, die ein elektronisches Aufzeichnungssysteme vor dem 1. Januar 2020 angeschafft haben, haben diese Meldung bis zum 31. Januar 2020 zu erstatten.

Was ist Grundlage für die Anforderungen an elektronische Kassensysteme ab 1.1.2020, welche sind das und ab wann gelten diese?

Die Bundesregierung hat am 16.12.2016 das neue „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ verabschiedet. Mit der Neuregelung sollen bisher bestehende technische Möglichkeiten zur Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen, wie z. B. bei elektronischen Kassen, verhindert werden. Ab 1.1.2020 müssen elektronische Registrierkassen mittels gesicherter Protokollierung der Buchungen gegen Manipulationen geschützt werden und mit einem zertifizierten Sicherheitsmodul (Technische Sicherheitseinrichtung TSE) ausgestattet werden.

Was bedeutet die „Technische Sicherheitseinrichtung“ (TSE)?

Elektronische Aufzeichnungssysteme (z.B. elektronische Registrierkassen) müssen ab dem 1. Januar 2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen, die aus drei Bestandteilen besteht: einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle.

  • Das Sicherheitsmodul gewährleistet, dass Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs protokolliert und später nicht mehr unerkannt verändert werden können.
  • Auf dem Speichermedium werden die Einzelaufzeichnungen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert.
  • Die digitale Schnittstelle gewährleistet eine reibungslose Datenübertragung, z. B. für Prüfungszwecke.

Ist es verpflichtend, eine TSE einzusetzen bzw. nachzurüsten?

Ja! Ab dem 1.1.2020 gilt ein Verkaufs- und Bewerbungsverbot für Kassensysteme, die nicht mit einer TSE ausgerüstet werden können. Für elektronische Registrierkassen, die nachgerüstet werden können, ist dies schnellstmöglich vorzunehmen.

Für welche GoBD-konformen Kassenmodelle wird Sharp kein „2020“ Update anbieten?

Grundsätzlich bietet Sharp für alle „Nicht-GoBD-konformen“ Kassenmodelle kein 2020 Update an. Für alle alten GoBD-konformen „UP-Modelle“ (z.B. UP-35xx, UP-8xx Serie) sowie für ER-A 280N/F kann Sharp bauartbedingt ebenfalls kein Update anbieten, daher dürfen diese Modelle, sofern im GoBD Fiskalmodus (Voraussetzung ist eine entsprechende Firmwareversion) betrieben und nach dem 26.11.2010 bzw. vor dem 1.1.2020 gekauft, uneingeschränkt bis 31.12.2022 eingesetzt werden

Darf ich aktuell eine Nicht-GoBD-konforme XEA Kasse einsetzen und wie lange?

Nein, bereits seit dem 1.1.2017 dürfen "Nicht-GoBD-konforme" XEA-Kassenmodelle nicht mehr eingesetzt werden. Die Übergangfrist, in der nicht-umrüstbare Systeme noch genutzt werden durften, lief am 31.12.2016 aus!

Gibt es eine Zertifizierung für elektronische Registrierkassen ab 1.1.2020?

Die ab 1.1.2020 verpflichtende Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) muss zertifiziert sein. Das wird aber durch den jeweiligen Hersteller der TSE vorgenommen.

Gibt es in Deutschland eine Pflicht für elektronische Kassen?

Nein, es wird auch ab 1.1.2020 keine gesetzliche Pflicht zum Einsatz einer elektronischen Kasse geben. Es kann weiterhin die sogenannte „offene Ladenkasse“ verwendet werden. Aber wenn eine elektronische Registrierkasse eingesetzt wird, muss sie den gültigen Vorschriften entsprechen.

Gelten die seit 1.1.2017 gültigen GoBD (sog. „Kassenrichtlinie“) weiterhin?

Ja, die GoBD sind weiter in Kraft, d.h. seit dem 01.01.2017 müssen alle Kassendaten 10 Jahre lang elektronisch gespeichert werden.

Die sogenannte Kassenrichtlinie schreibt unter anderem vor, dass Kassen ab dem 1.1.2017 folgende Anforderungen erfüllen müssen:

  • Jeder Verkauf oder Vorgang muss im Detail einzeln elektronisch aufgezeichnet werden
  • die Aufzeichnungen müssen dem Finanzprüfer jederzeit in elektronischer Form übergeben werden können und
  • die Daten müssen unveränderbar sein bzw. Veränderungen müssen erkennbar sein.

Ist die komplette Speicherung aller steuerlich relevanten Daten (Journal-, Auswertungs-, Programmierungs- und Stammdatenänderung) innerhalb der Registrierkasse nicht möglich, müssen diese Daten unveränderbar und maschinell auswertbar auf einem externen Datenträger, zum Beispiel Computer, gespeichert werden.

Genügt es, wenn die zu speichernden Daten ausgedruckt und in dieser Form aufbewahrt werden?

Nein. Wenn eine Registrierkasse verwendet wird, ist ein ausschließliches Vorhalten aufbewahrungspflichtiger Unterlagen (Tagesendsummenbons, Warengruppenberichte usw.) in ausgedruckter Form nicht ausreichend. Alle Buchungen müssen den Betriebsprüfern in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden können.

 

 

 

Hinweis: Primadruck Kassensysteme GmbH kann und darf mit diesen Informationen keine steuer- oder rechtsberatende Funktion übernehmen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt, wenn Sie weitere Informationen benötigen. Alle in diesem Dokument genannten Marken, Produktnamen u. Firmenlogos sind Warenzeichen oder eingetragene Warenzeichen der jeweiligen Unternehmen. Trotz sorgfältiger und gewissenhafter Bearbeitung aller Inhalte übernehmen wir keine Haftung für den Inhalt.

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