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Änderung des Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie ab 01.07.2020
Reduzierter Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie ab 01.07.2020

Reduzierter Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie ab 01.07.2020


Um die durch die Corona-Krise stark betroffenen Gastronomen zu unterstützen, wurden weitere Hilfen durch die große Koalition beschlossen.
 

So gilt unter anderem ab dem 01.07.2020 in der Gastronomie für Speisen, welche „im Haus“ verzehrt werden, ein reduzierter Umsatzsteuersatz von 7 Prozent.
 

Bisher wird steuerlich noch ein Unterschied beim Verkauf von Speisen und Getränken gemacht. Speisen, welche im Restaurant oder in der Bar verzehrt werden, werden mit 19% besteuert. Werden diese Gerichte geliefert oder z.B. bei einem Imbiss-Stand vom Gast mitgenommen, fallen i.d.R. 7% Mwst an. Bei Getränken fällt grundsätzlich ein Umsatzsteuersatz von 19% an.
 

Nun wird der Steuersatz bei den Speisen von 19% auf 7% reduziert. Dieser Beschluss gilt aktuell für 12 Monate und endet somit am 30.06.2021. (Stand 29.05.2020)
 

Für die Betreiber von Speiselokalen oder auch kleineren Imbiss-Betrieben heißt dies natürlich auch, die Kassensysteme und Registrierkassen entsprechend umzuprogrammieren, damit auch bei den jeweiligen Artikeln und Warengruppen der korrekte Mehrwertsteuersatz berechnet wird.
 

Hierbei hilft Ihnen natürlich auch der Kassenfachhandel.
 

Sollten Sie daher bei einem aktuellen Sharp-Kassensystem den Mehrwertsteuersatz umprogrammieren müssen, unterstützen wir Sie hierbei gerne. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir dies aktuell über eine kostenpflichtige Service-Nummer abwickeln, da natürlich auch wir Kassentechniker und Mitarbeiter für diesen Service bereitstellen.
 

Falls Sie bei uns keinen Service-Vertrag gebucht haben und Unterstützung bei der Umprogrammierung Ihrer Sharp-Kasse benötigen, erreichen Sie unsere Techniker unter folgender Service-Nummer:
 

Telefon: 09 001 200 250*

(*EUR 1,29/min inkl. Mwst pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Handy-Tarife können abweichen)

 

Falls Sie aktuell noch mit einem Sharp-Kassenmodell arbeiten, welches noch nicht den aktuellen Anforderungen seit 2020 entspricht, lohnt sich auch die Überlegung, dieses Kassenmodell nun nachzurüsten oder auszutauschen, und hierbei die ab 01.07.2020 gültigen Mehrwertsteuersätze programmieren zu lassen.
 

Hier finden Sie aktuelle Sharp-Kassensysteme inklusive Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE)

 

 

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