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Neues Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an elektronischen Kassen
Neues Gesetz für Registrierkassen - Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen

Neue Anforderungen an Registrierkassen ab 2020


Wie bereits in einem anderen Artikel erwähnt, wurde von der Bundesregierung im Dezember 2016 ein weiteres Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an elektronischen Kassen verabschiedet. Die genaue Bezeichnung dieses Gesetztes lautet:
 

Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
 

Informationen hierzu finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministerium der Finanzen.


Dieses neue Gesetzt schreibt u.a. vor, dass ab dem 01.01.2020 alle elektronischen Registrierkassen mittels einer gesicherten Protokollierung der Buchungen gegen Manipulationen geschützt werden und mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet werden. Diese zertifizierte Sicherheitseinrichtung besteht aus drei Bestandteilen: einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle.
 

  • Das Sicherheitsmodul gewährleistet, dass jede Kasseneingabe mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs protokolliert und später nicht mehr unerkannt verändert werden kann.
  • Auf dem Speichermedium werden die Einzelaufzeichnungen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert
  • Eine einheitliche digitale Schnittstelle gewährleistet eine reibungslose Datenübertragung (z.B. für Prüfzwecke)

 

Die detaillierten Anforderungen bzw. Spezifikationen zu diesen neuen Anforderungen stehen zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht fest, daher gibt es aktuell kein elektronisches Kassensystem, welches den neuen Anforderungen entspricht.

 

Gibt es eine Übergangsregelung für nicht nachrüstbare GoBD-konforme Kassen?

Laut Mitteilung des Bundesfinanzministeriums ist es geplant, eine Übergangsregelung für nicht nachrüstbare GoBD-konforme Registrierkassen einzuführen. Diese Übergangsfrist endet am 31.12.2022. Solche Kassen dürfen bis zu diesem Termin weiter genutzt werden, wenn sie den Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26.11.2010 entsprechen, bauartbedingt jedoch nicht mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung nachgerüstet werden können.


Muss das neue elektronische Aufzeichnungssystems beim zuständigen Finanzamt registriert werden?

Ab dem 1. Januar 2020 haben Steuerpflichtige welche elektronische Aufzeichnungssysteme verwenden, die Art und Anzahl der im jeweiligen Unternehmen eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme und der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Diejenigen Steuerpflichtigen, die ein elektronisches Aufzeichnungssysteme vor dem 1. Januar 2020 angeschafft haben, haben diese Meldung bis zum 31. Januar 2020 zu erstatten.


Muss ich jedem Kunden einen Kassenbon aushändigen?

Auch wird es ab dem 01.01.2020 bei Buchungen über eine elektronische Kasse Pflicht, dem Kunden für den Geschäftsvorfall einen Beleg zu erstellen und diesen auszuhändigen (Belegausgabepflicht). Der Beleg kann elektronisch oder in Papierform zur Verfügung gestellt werden. Es gibt zwar eine Belegausgabepflicht, jedoch ist der am Geschäftsvorfall beteiligte nicht verpflichtet, diesen Beleg mitzunehmen. Auch besteht aus Gründen der Zumutbarkeit und Praktikabilität auch die Möglichkeit der Befreiung von der Belegausgabepflicht. (Voraussetzung § 148 Abgabenordung)


Kassen-Nachschau wurde eingeführt

Seit dem 01. Januar 2018 ist es dem zuständigen Finanzamt möglich, unangemeldet eine sogenannte Kassen-Nachschau durchzuführen. Meist wird hier der Kassenbestand geprüft und ein Kassensturz durchgeführt. Auch müssen dem Prüfer auf Wunsch entsprechende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, wie z.B. Dokumentationen zur Kassenführung, Kassen-Aufzeichnungen, Bedienungsanleitungen oder auch Speichermedien, um einen elektronischen Datenzugriff zu gewähren. Dieses eigenständige Verfahren dient zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Erfassung von Geschäftsvorfällen.

 

Informationen hierzu finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministerium der Finanzen


 

 

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